§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung). Bei dieser Besteuerungsart, die im UStG die Regel ...
Vor der Entstehung kann ein Anspruch weder Gegenstand eines Leistungsgebots sein, noch kann er erfüllt werden oder auf andere Weise erlöschen. [1] Besondere Bedeutung hat der Zeitpunkt der Entstehung ...
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